| Nur der Betrag im Sparbuch ist verbindlich | | Drucken | |
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Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden,dass Guthaben,die im Sparbuch ausgewiesen sind,auch verfügbar sein müssen. Beispiel:Sie haben vor 20 Jahren ihr Sparbuch als Sicherheit für ein Bauspardarlehen hinterlegt.Jetzt nach 21 Jahren taucht das Sparbuch plötzlich wieder auf.In einem ähnlichen Fall sagte die Bank,das Sparbuch wäre vor 10 Jahren aufgelöst worden,und weigerte sich das Guthaben auszubezahlen.Entschieden wurde zu Gunsten des Sparers.Entscheidend ist grundsätzlich das im Sparbuch ausgewiesene Guthaben. Oberlandesgericht Celle AZ 3U39/08
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