- Ist es möglich den Stromanbieter mehrmals hintereinander zu
wechseln?
- Wie kann ich als Privatkunde den Anbieter wechseln?
- Was geschieht wenn mein neuer Stromanbieter nicht mehr in der Lage
ist mich mit Strom zu beliefern?
- Was bedeutet Durchleitung?
- Was ist Ökostrom?
- Was muss beim Umzug beachtet werden?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen dem neuen, und dem zuvor
bezogenem Strom?
- Ist es Aufgabe des Mieters oder des Vermieters den Anbieter zu
wechseln?
- Ist es notwendig den Stromzähler nach dem Anbieterwechsel
auszutauschen?
- Was ist ein Zweittarifzähler?
- Was passiert mit dem Zähler nach meinem Anbieterwechsel?
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Ist
es möglich den Stromanbieter mehrmals hintereinander zu wechseln?
Es ist prinzipiell schon möglich.
Allerdings sollte unbedingt die Kündigungsfrist eingehalten werden.
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Wie
kann ich als Privatkunde den Anbieter wechseln?
Über unsere Seite können Sie
ganz einfach ihren günstigsten Anbieter auswählen und die nötigen
Verträge anfordern.Ihr neuer Stromversorger kündigt dann ihren alten
Vertrag mit dem lokalen Stromanbieter.
Vergleichen
Sie mit uns aktuell, neutral und kostenlos über 920 Stromanbieter mit
über 9.000 Tarifen.
Der Wechsel dauert nur wenige Minuten und ist ganz einfach
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Was
geschieht wenn mein neuer Stromanbieter nicht mehr in der Lage ist mich
mit Strom zu beliefern?
Ihr alter Stromversorger ist
aufgrund der Versorgungspflicht dafür zuständig Sie weiterhin mit
Strom zu beliefern. Nun haben Sie die Möglichkeit sich einen neuen
Anbieter zu suchen oder einen erneuten Vertrag mit dem alten abzuschließen.
Bedenken Sie dabei das dies einen ungünstigeren Tarif bedeuten könnte.
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Was
bedeutet Durchleitung?
Als Verbraucher bezieht man den
Strom aus dem örtlichen Kraftwerk.
Den Weg über Hochspannungsleitungen und verschiedene Netze den der
Strom von diesem Kraftwerk bis zum Verbraucher zurücklegen muss wird
vom wird vom Betreiber der Netze mit einer Gebühr versehen. Diese Gebühr
die der Stromlieferant zu zahlen hat nennt sich Durchleitungsgebühr.
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Was
ist Ökostrom?
Unter Ökostrom versteht man den
Strom der aus natürlichen Ressourcen wie Wind, Wasser oder
Sonnenenergie gewonnen wird.Dieser Strom ist zwar zukunftsorientiert,
jedoch teurer als Atomstrom was auf die Masse des abgesetzten Stromes
sowie den teuren Bau von Naturkraftwerken zurückzuführen ist.
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Was
muss beim Umzug beachtet werden?
Sechs bis acht Wochen vor dem
geplanten Umzugstermin sollten Sie sich bei ihrem neuen Stromversorger
anmelden.Sollten Sie diesen Zeitpunkt verpassen werden Sie zunächst vom
örtlichen Anbieter versorgt.Hier besteht die Gefahr das der Versorger
Sie bis auf ein Jahr an sich bindet.Vor ihrem Umzug sollten Sie sich außerdem
mit dem örtlichen Stromanbieter in Verbindung setzen um ihre
Kundennummer, und die Schnelle des Anbieterwechsels zu erfahren.Ihre Zählernummer
und den Namen des Lokalversorgers müssen Sie bei einem Wechsel
unbedingt angeben.
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Wo
liegen die Unterschiede zwischen dem neuen, und dem zuvor bezogenem
Strom?
Der Strom ist noch immer der
selbe und wird von dem selben Kraftwerk wie zuvor bezogen. Ihr Anbieter
erzeugt jedoch soviel Strom wie Sie benötigen und speist diesen ins
Netz des lokalen Kraftwerkes ein. So können Sie den Strom zum Tarif
ihres neuen Anbieters nutzen.
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Ist
es Aufgabe des Mieters oder des Vermieters den Anbieter zu wechseln?
Mieter können selbstständig
ihren Anbieter wählen sofern sie über einen eigenen Stromzähler verfügen,
der den Verbrauch der Mietpartei misst.
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Ist
es notwendig den Stromzähler nach dem Anbieterwechsel auszutauschen?
Der Stromzähler ist dazu da den
verbrauchten Strom eines Haushaltes aufzuzeichnen. Es ist in der Regel
allerdings nicht notwendig bei einem Wechsel des Stromanbieters den Zähler
auszutauschen.
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Was
ist ein Zweittarifzähler?
Bei einem entsprechenden Tarif
ist es möglich das mit zwei unterschiedlichen Tarifen abgerechnet wird.
Es wird dabei unterschieden zwischen dem „Hochlastzeittarif“ von
ungefähr 6:00 bis 22:00 und dem „Niedriglastzeittarif“.Für Tag und
Nacht gibt es also unterschiedliche Tarife.
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Was
passiert mit dem Zähler nach meinem Anbieterwechsel?
Der Zähler bleibt trotz
Anbieterwechsel in Besitz des örtlichen Stromlieferanten.
Denn dieser ist auch verpflichtet für Unterhalt und Funktionstüchtigkeit
des Stromnetzes. Der neue Stromanbieter muss dafür dem Lokalanbieter
eine Zählermiete bezahlen die jedoch in der Regel in der Grundgebühr
enthalten ist.Der neue Anbieter kann allerdings auch von ihnen verlangen
den Zähler abzulesen. Weitere Kosten durch den lokalen Versorger fallen
allerdings nicht an. Grundgebühr oder Zählergebühr werden sofort nach
dem Wechsel an den neuen Stromlieferanten gezahlt. Dieser setzt sich
auch mit ihrem alten Anbieter in Verbindung und regelt alle weiteren
Probleme.
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Der Wechsel dauert nur wenige Minuten und ist ganz einfach
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