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Beratungsprotokoll der Bank unterschreiben?

Posted by admin on Apr 30, 2010

Immer wieder bekomme ich Anfragen zu diesem Thema. Auch auf meiner Webseite habe ich dazu schon mal einen kleinen Artikel geschrieben.

Nach wie vor gebe ich dazu den Rat , das Beratungsprotokoll der Bank als Kunde nicht zu unterschreiben.

Oft werden Kunden dazu sogar genötigt doch zu unterschreiben.

Tun Sie es nicht, denn das kann sogar Ihre Rechtsposition als Anleger verschlechtern.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sei das von der Kundin unterschriebene Protokoll von der Bank nachträglich manipuliert worden.Natürlich zum Nachteil der Kundin.

Der Protokoll-Vordruck enthielt mehrere Optionsfelder,die durch ankreuzen ausgewählt werden konnten. ( Natürlich auch nachträglich)

Wenn Sie schon eine Beratung schriftlich bestätigen,dann achten Sie bitte darauf , immer eine Kopie zu erhalten,denn nur dann lassen sich nachträgliche Einträge auch belegen.

PS: Seit Januar 2010 besteht die Pflicht , jede Anlageberatung zu
dokumentieren.

Daß der Kunde aber dieses Beratungsprotokoll auch unterschreibt ist vom Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen.

Wie oben schon geschrieben,kann dies die Rechtsposition als Anleger sogar verschlechtern.

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