Wichtiges Urteil zur Hinterbliebenenrente
Geschrieben von admin am Apr 30, 2010
Hinterbliebenenrente.
Sie haben sich immer geliebt,wollten immer heiraten.Da seine Frau aber an Krebs erkrankt war,mußten Sie es bis kurz vor ihren Tod aufschieben.
Dann starb die Frau an den Folgen ihrer schweren Tumorerkrankung – rund fünf Monate nach der Hochzeit.
Jetzt kamen die Probleme. Die Rentenversicherung wollte keine Hinterbliebenenrente auszahlen. Der Gesetzgeber fordert,daß man 1 Jahr verheiratet gewesen sein muß, bevor Witwer Anspruch auf Hinterbliebebenrente haben.
Der Mann wollte dies nicht akzeptieren und zog vor Gericht.Dies entschied aber gegen den Antragsteller. da er die Ehe vermutlich nur aus finanziellen Gründen eingegangen sei.
Zum anderen sei die 1 Jahres Frist nicht mal zur Hälfte erfüllt gewesen.
Eine Fristenregelung trifft übrigens auch auf viele andere Versicherungen und Verträge zu.
Aktenzeichen: L 5 R 240/05
Beratungsprotokoll der Bank unterschreiben?
Geschrieben von admin am Apr 30, 2010
Immer wieder bekomme ich Anfragen zu diesem Thema. Auch auf meiner Webseite habe ich dazu schon mal einen kleinen Artikel geschrieben.
Nach wie vor gebe ich dazu den Rat , das Beratungsprotokoll der Bank als Kunde nicht zu unterschreiben.
Oft werden Kunden dazu sogar genötigt doch zu unterschreiben.
Tun Sie es nicht, denn das kann sogar Ihre Rechtsposition als Anleger verschlechtern.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sei das von der Kundin unterschriebene Protokoll von der Bank nachträglich manipuliert worden.Natürlich zum Nachteil der Kundin.
Der Protokoll-Vordruck enthielt mehrere Optionsfelder,die durch ankreuzen ausgewählt werden konnten. ( Natürlich auch nachträglich)
Wenn Sie schon eine Beratung schriftlich bestätigen,dann achten Sie bitte darauf , immer eine Kopie zu erhalten,denn nur dann lassen sich nachträgliche Einträge auch belegen.
PS: Seit Januar 2010 besteht die Pflicht , jede Anlageberatung zu
dokumentieren.
Daß der Kunde aber dieses Beratungsprotokoll auch unterschreibt ist vom Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen.
Wie oben schon geschrieben,kann dies die Rechtsposition als Anleger sogar verschlechtern.
Kapitallebensversicherung
Geschrieben von admin am Apr 23, 2010
Es gibt ja bekanntlich mehrere Arten von Lebensversicherungen.
Die bekanntesten sind wohl die Risiko – und die Kapitallebensversicherung.
Wer eine Kapitallebensversicherung besitzt, der weiß sicherlich, dass sie sich in einen Spar- und einen Risikoteil aufgliedert. Der Risikoteil versichert unser Leben und ist sinnvoll, wenn unser Tod zu erheblichen materiellen Verlusten bei anderen führen würde.
Überleben wir den Versicherungszeitraum, dann sind die für das Todesrisiko gezahlten (und meistens nicht bekannten) Anteile an den Beiträgen verloren. Es bleibt der Sparanteil, für den uns eine Mindestverzinsung garantiert wird, die der Versicherer allerdings dem Marktzins nachlaufend anpasst.
Uns ist in der Regel weder die Größe dieses Sparanteils am Gesamtbeitrag bekannt, noch was die Versicherer damit machen.
Weitere Informationen zu Kapitallebensversicherung
richtig verstehen.
Die AU Plakette gibt es nicht mehr.
Geschrieben von admin am Apr 5, 2010
Die AU- Plakette hat ausgedient.!
wundern Sie sich nicht , wenn Sie immer mehr Fahrzeuge auf den Straßen sehen , die vorne auf dem Kennzeichen nur noch einen Aufkleber haben. Seit 01.01.2010 gibt es die extra Plakette für die Abgasuntersuchung ( AU ) nicht mehr.
Das heißt aber nicht , daß sie abgeschafft wurde.Abgelaufene AU Plaketten werden beim Tüv-Termin vom Prüfer entfernt , und die Lücke mit einer weißen Blanko-Plakette überklebt. Wenn sich die alte Plakette gut entfernen läßt , bleibt die Stelle einfach frei.
Die AU ist aber nicht ersatzlos gestrichen , oder wurde billiger. - Nein der Aufwand bleibt ja der gleiche , nur wurden beide Termine , AU und TÜV zusammengelegt.
Bisher war es ja so , daß TÜV und AU unterschiedliche Gültigkeitszeiten haben konnten. Der Nachteil war schon immer der , daß man z.B. im Januar mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung mußte , die Abgasuntersuchung aber erst im Mai fällig war. Entweder man hat diese 2 Termine akzeptiert , oder man verschenkte 4 Monate und machte dann die Au im Januar mit dem TÜV Termin.
Seit Anfang des Jahres hat man nun diese Wahl nicht mehr.
Wenn das zu prüfende Fahrzeug die Abgasnorm nicht erfüllt , gibt es auch keine neue TÜV-Plakette. Man hat aber weiterhin die Möglichkeit einer Nachuntersuchung innerhalb der 4 Wochen Frist. Läßt man dann die Mängel aus der nicht bestandenen AU-Prüfung beheben,und führt sein Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen erneut vor, dann kostet das nochmal ca. 10,00 Euro.
Läßt man die 4 Wochenfrist verstreichen , wird eine komplette Neuabnahme fällig.
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TÜV 52,00 Euro
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AU 40,00 Euro
Eventuelle Nachuntersuchung 10,00 Euro
Die Abgasuntersuchung muß aber nicht zwingend von der zu prüfenden TÜV Stelle durchgeführt werden. Man hat nach wie vor die Wahl.So kann man die AU zum Beispiel in seiner Autowerkstatt machen lassen , und mit dieser Bestätigung dann zur Hauptuntersuchung fahren.
Folgendes ist dabei zu beachten :
Es muß eine anerkannte AU – Prüfstelle sein. Die AU darf nicht älter als aus dem Vormonat.sein Daraus ergeben sich fast 8 Wochen die die AU-Prüfung zurückliegen darf , aber trotzdem noch anerkannt wird.
Ein Beispiel:
Am 1.Febraur wird die AU von einer anerkannten AU-Prüfstelle gemacht Der Prüfer stellt eine entsprechende Bescheinigung aus , und entfernt die alte AU-Plakette am Fahrzeug.
Am 31.März fahren Sie zur Hauptuntersuchung zu einer TÜV-Prüfstelle und händigen dem Prüfer die AU-Bescheinigung aus.Diese wird nun auch anerkannt , weil sie den oben genannten Punkten entspricht.
Eine andere Variante ist , dass man TÜV und AU zusammen bei einer TÜV-Prüfstelle machen lassen kann.Somit spart man sich den Weg zur eigenen Werkstatt , die Kosten bleiben die gleichen.
Auch dies ist ein Artikel , der für den Verbraucher interessant sein kann. Normalerweise hat man damit aber nur alle 2 oder 3 Jahre zu tun.
Der Artikel ist aus eigener Erfahrung entstanden , und wurde zusätzlich noch nachrecherschiert. Sollten Sie es besser wissen , hinterlassen Sie einfach einen Kommentar.