Arbeitslos und Urlaub
Geschrieben von admin am Sep 20, 2010
Was muss man beachten , wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht , und auch mal in Urlaub fahren will.
Wer Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung erhält,muss für die
Arbeitsvermittler ständig zeit – und ortsnah erreichbar sein.
Eine Reise darf deshalb nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermittlers
erfolgen.Kann während der geplanten Abwesenheit voraussichtlich weder Arbeit noch eine Bildungsmassnahme begonnen werden,wird der Reise im Allgemeinen zugestimmt.
Der Urlaub kann schnell zum teuren Vergnügen werden.
Es wird nicht nur das zu Unrecht erhaltene Geld zurückgefordert , es ist auch mit einem Bussgeld oder einer Strafanzeige zu rechnen.
Diese Meldepflicht besteht nicht nur in der Hauptreisezeit , sondern immer wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Was meinen Sie dazu. Über Ihren Kommentar würde ich mich freuen.