Die AU Plakette gibt es nicht mehr.

Geschrieben von admin am Apr 5, 2010

Die AU- Plakette hat ausgedient.!

Kennzeichen mit AU TÜV Plakette

Kennzeichen mit AU TÜV Plakette

wundern Sie sich nicht , wenn Sie immer mehr Fahrzeuge auf den Straßen sehen , die vorne auf dem Kennzeichen nur noch einen Aufkleber haben. Seit 01.01.2010 gibt es die extra Plakette für die Abgasuntersuchung ( AU ) nicht mehr.

Das heißt aber nicht , daß sie abgeschafft wurde.Abgelaufene AU Plaketten werden beim Tüv-Termin vom Prüfer entfernt , und die Lücke  mit einer weißen Blanko-Plakette überklebt. Wenn sich die alte Plakette gut entfernen läßt , bleibt die Stelle einfach frei.

Die AU ist aber nicht ersatzlos gestrichen , oder wurde billiger. -  Nein der Aufwand bleibt ja der gleiche , nur wurden beide Termine , AU und TÜV zusammengelegt.

Bisher war es ja so ,  daß TÜV und AU unterschiedliche Gültigkeitszeiten haben konnten. Der Nachteil war schon immer der , daß man z.B. im Januar mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung mußte , die Abgasuntersuchung aber erst im Mai fällig war. Entweder man hat diese 2 Termine akzeptiert , oder man verschenkte 4 Monate und machte dann die Au im Januar mit dem TÜV Termin.

Seit Anfang des Jahres hat man nun diese Wahl nicht mehr.

Wenn das zu prüfende Fahrzeug die Abgasnorm nicht erfüllt , gibt es auch keine neue TÜV-Plakette. Man hat aber weiterhin die Möglichkeit einer Nachuntersuchung innerhalb der 4 Wochen Frist. Läßt man dann die Mängel aus der nicht bestandenen AU-Prüfung beheben,und führt sein Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen erneut vor, dann kostet das nochmal ca. 10,00 Euro.

Läßt man die 4 Wochenfrist verstreichen , wird eine komplette Neuabnahme fällig.

Die Abgasuntersuchung muß aber nicht zwingend von der zu prüfenden TÜV Stelle durchgeführt werden. Man hat nach wie vor die Wahl.So kann man die AU zum Beispiel in seiner Autowerkstatt machen lassen , und mit dieser Bestätigung dann zur Hauptuntersuchung fahren.

Folgendes ist dabei zu beachten :

Es muß eine anerkannte AU – Prüfstelle sein. Die AU darf nicht älter als aus dem Vormonat.sein Daraus ergeben sich fast 8 Wochen die die AU-Prüfung zurückliegen darf , aber trotzdem noch anerkannt wird.

Ein Beispiel:

Am 1.Febraur wird die AU von einer anerkannten AU-Prüfstelle gemacht Der Prüfer stellt eine entsprechende Bescheinigung aus , und entfernt die alte AU-Plakette am Fahrzeug.

Kennzeichen ohne AU Plakette

Kennzeichen ohne AU Plakette

Am 31.März fahren Sie zur Hauptuntersuchung  zu einer TÜV-Prüfstelle und händigen dem Prüfer die AU-Bescheinigung aus.Diese wird nun auch anerkannt , weil sie den oben genannten Punkten entspricht.

Eine andere Variante ist , dass man  TÜV und AU zusammen bei einer TÜV-Prüfstelle machen lassen kann.Somit spart man sich den Weg zur eigenen Werkstatt , die Kosten bleiben die gleichen.

Auch dies ist ein Artikel , der für den Verbraucher interessant sein kann. Normalerweise hat man damit aber nur alle 2 oder 3 Jahre zu tun.

Der Artikel ist aus eigener Erfahrung entstanden , und wurde zusätzlich noch nachrecherschiert. Sollten Sie es besser wissen , hinterlassen Sie einfach einen Kommentar.



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