Schlagloch – wer zahlt den Schaden

Geschrieben von admin am Jan 12, 2011

Schlagloch wer zahlt.

 

Sie sind zur Zeit überall,und es werden immer mehr.Sie sind groß und tief,so dass Sie für uns Autofahrer durchaus gefährlich werden können.

Die Rede ist von den Schlaglöchern,die auf unseren Straßen in immer

Schlagloch

größerer Anzahl entstehen.Fährt man mit seinem Auto darüber,können Sie einen erheblichen Schaden an Felgen,Lenkung,Federung und dem gesamten Fahrwerk verursachen.

Kommt ein Zweiradfahrer durch so ein Schlagloch zu Fall, kommen mit Sicherheit noch gesundheitliche,körperliche Schäden hinzu.

Eine nicht zu unterschätzende Gefahr also auf unseren Straßen,die gerade dann zuschlägt.wenn man nicht damit rechnet.

Etwa 2,5 Milliarden Euro müßten aufgebracht werden,um die Schlaglöcher bundesweit zu stopfen. 

Da stellt sich natürlich die Frage , wer haftet für Schäden an Kraftfahrzeugen die beim überfahren der Schlaglöcher entstehen können.

Kurz und bündig: Der Autofahrer selbst. – Aber lesen Sie weiter,vielleicht gibt es ja doch noch etwas positives an diesem Artikel.

Grundsätzlich hat die Gemeinde für Ihr Straßennetz eine Verkehrssicherungspflicht.Dieser Pflicht kann sich eine Gemeinde sehr elegant entziehen,indem Sie vorsichtshalber Warnschilder aufstellt,oder für betroffene Straßen ein Tempolimit verhängt.Regen Gebrauch von dieser Möglichkeit macht zum Beispiel die Stadt Dresden.Dort werden ganze Stadtbereiche mit Schildern und Tempolimit überhäuft.

Das darf doch nicht wahr sein werden Sie jetzt denken.Doch es ist so,und das auch noch gerichtlich abgesegnet.Ein Autofahrer hatte sich das Fahrwerk beim überfahren eines Schlagloches beschädigt, und ging vor Gericht leer aus  (Az. 11 O 134/02).

Begründung : Der Fahrer war angeblich zu schnell unterwegs.

Es gibt aber auch Gerichte, die für die Autofahrer Verständnis haben,und das alleinige aufstellen von Schildern im Einzelfall nachweislich doch nicht ausgereicht hat.

Es kann sich also doch lohnen,gegen die Gemeinde vorzugehen,um seinen Schaden am Auto ersetzt zu bekommen.Ist eine Straße zum Beispiel nur mit einem Schlagloch versehen,ansonsten aber in gutem Zustand,so müsse der Autoahrer nicht unbedingt damit rechnen dass plötzlich doch ein Schlagloch auftaucht.Trotz aller Sorgfalt sei mit einer solchen Gefahr in der Regel nicht zu rechnen.

Ein Tipp:

Schaden am Fahrzeug und das schadenverursachende Schlagloch dokumentieren. Das Schlagloch am besten fotografieren und vermessen.Dann gibt es im Zweifelsfall keine Diskussion darüber ob das Schlagloch 20 cm oder gar 30 cm tief ,oder ob es überhaupt vorhanden war.

Aber Vorsicht:

Bleiben Sie mit Ihrer Beschreibung bei der Wahrheit,obwohl sich eine Übertreibung vielleicht besser anhören würde, wenn Sie von einem riesen Loch sprechen.

Der Richter könnte ansonsten auf die Idee kommen und sagen: So ein riesen Loch hätten Sie ja sehen müssen,wahrscheinlich haben Sie da Ihre Geschwindigkeit nicht den örtlichen Verhältnissen angepasst und keine Zeit mehr auszuweichen.

Wie auch immer – Fahren Sie vorsichtig.


Wenn Sie Ihre eigene Erfahrung mit Schlaglöchern gemacht haben, schreiben Sie einfach hier auf dieser Seite darüber. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig.

Alle Kommentare werden aber redaktionell geprüft und dann freigeschaltet.



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