Wichtiges Urteil zur Hinterbliebenenrente

Geschrieben von admin am Apr 30, 2010

Hinterbliebenenrente.

Sie haben sich immer geliebt,wollten immer heiraten.Da seine Frau aber an Krebs erkrankt war,mußten Sie es bis kurz vor ihren Tod aufschieben.

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Dann starb die Frau an den Folgen ihrer schweren Tumorerkrankung – rund fünf Monate nach der Hochzeit.

Jetzt kamen die Probleme. Die Rentenversicherung wollte keine Hinterbliebenenrente auszahlen. Der Gesetzgeber fordert,daß man 1 Jahr verheiratet gewesen sein muß, bevor Witwer Anspruch auf  Hinterbliebebenrente haben.

Der Mann wollte dies nicht akzeptieren und zog vor Gericht.Dies entschied aber gegen den Antragsteller. da er die Ehe vermutlich nur aus finanziellen Gründen eingegangen sei.

Zum anderen sei die 1 Jahres Frist nicht mal zur Hälfte erfüllt gewesen.

Eine Fristenregelung trifft übrigens auch auf viele andere Versicherungen und Verträge zu.

Aktenzeichen: L 5 R 240/05



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